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Förderung
im Handwerk

Förderung im Handwerk

 

 

Das Jahr 1996 war für die Handwerksförderung ein besonderes Jahr. Noch nie gab es so viel Geld und so viele Förderungswerber.
 

Ein doppeltes Budget stand zur Verfügung, doppelt so viele Gesuche als bisher wurden bearbeitet. Der Grund für diese besondere Situation ist in der Anerkennung der hier zu Lande gültigen Förderkriterien durch die EU zu suchen. Zwei Jahre lang war daher die Auszahlung sämtlicher Beiträge blockiert. Im letzten Jahr gab die zuständige Kontrollbehörde in Brüssel grünes Licht und die Blockade konnte aufgelöst werden.

"Die Arbeiten laufen auf Hochtouren"

„Um den Rückstand in der Vergabe von Beiträgen wieder wettzumachen, liefen die Arbeiten in unseren €mtern auf Hochtouren, die Mitarbeiter haben Hervorragendes geleistet“, stellt Dieter Steger, Leiter der Abteilung Handwerk, rückblickend fest. Erledigt wurde schließlich das, was viele nicht für möglich hielten: Insgesamt 4400 Gesuche gingen durch die Hände des für das Beitragswesen zuständigen Landespersonals; alle für 1995 und 1996 verfügbaren Geldmittel wurden vollständig ausgeschöpft.

Mittel vollständig ausgeschöpft

Für den Ankauf von Maschinen, Geräten, technischen Anlagen, Einrichtungen, Transportmitteln, Betriebsgebäuden und -räumen sowie für Bau- und Umbauarbeiten wurden Kapitalbeiträge von 92,1 Milliarden Lire für eine zugelassene Investitionssumme von 519,2 Milliarden Lire gewährt. Zusätzliche 24,8 Milliarden Lire kamen aus dem Rotationsfonds. Für den Ankauf und die Erschließung von Gewerbebauland gewährte die Landesregierung 27,5 Milliarden Lire für eine zugelassene Kostensumme von 67,8 Milliarden Lire. 5,4 Milliarden Lire an Beiträgen wurden über das Landesgesetz Nr. 79/73 zweckgebunden, und zwar für Werbung, Betriebsberatung, Weiterbildung, Zertifizierung, Führungskosten, Messen und Ausstellungen, Forschung und Entwicklung, für das Leader-Projekt im Vinschgau und am Deutschnonsberg sowie für Studienstipendien.

Wirtschaftsförderung neu geregelt

Wird die Vergabe von Beiträgen derzeit noch durch unterschiedliche Gesetze geregelt, so kommt in Zukunft eine alle Wirtschaftszweige umfassende Rechtsnorm zur Anwendung. Die Rede ist vom neuen Wirtschaftsförderungsgesetz, welches Anfang Jänner vom Landtag verabschiedet wurde und derzeit in Brüssel auf seine EU-Konformität hin überprüft wird. Mit dem neuen Wirtschaftsförderungsgesetz zeichnet sich für viele Handwerksbetriebe in Südtirol schon jetzt ein wesentlicher Vorteil ab. Kleinstbetriebe mit weniger als 9 Beschäftigten sollen nämlich bei der Beitragsvergabe von den strengen EU-Richtlinien ausgenommen werden. Dies gilt aber nur dann, wenn ihre Tätigkeit nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führt.

Ausnahmeregelung für Kleinstbetriebe

„Die Ausnahmeregelung kommt dem Handwerk besonders zugute, zumal dieser Wirtschaftszweig in Südtirol von einer kleinstbetrieblichen Struktur geprägt ist“, erklärt Wirtschaftslandesrat Werner Frick. Die durchschnittliche Betriebsgröße liegt im Handwerk bei 2,9 Beschäftigten. Fast die Hälfte (48 %) der insgesamt 12.600 Handwerksbetriebe in Südtirol sind Einmannunternehmen. Mit dem neuen Wirtschaftsförderungsgesetz will das Land in Zukunft vermehrt Umweltinvestitionen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung fördern. Welche Veränderungen auf das Handwerk zukommen, steht im Detail noch nicht fest. Die genauen Kriterien der Wirtschaftsförderung werden erst nach der Genehmigung des entsprechenden Gesetzestextes durch die EU-Behörde in eigenen Durchführungsbestimmungen geregelt.

Ein Fachplan für das Handwerk

In Richtung gezielte und effiziente Förderung soll auch der Fachplan für das Handwerk weisen, der zur Zeit im Auftrag des Landesamtes für Handwerk vom Institut für Unternehmungsführung der Universität Innsbruck ausgearbeitet wird. „Es gilt zukunftsträchtige, jedoch sowohl politisch wie auch organisatorisch und finanziell umsetzbare pragmatische Vorschläge zu einer Förderung zu entwickeln“, heißt es in der Beschreibung des Projektes. „Primäres Ziel ist die Erarbeitung von konkreten Handlungsanleitungen für die wirtschaftspolitisch für das Südtiroler Handwerk wichtigen Bereiche, damit dieser so bedeutende Wirtschaftszweig mit seinen tausenden Familienbetrieben gedeihen und sich in optimaler Weise weiterentwickeln kann“, erläutert Steger die Zielsetzung des Projekts. Im Handwerksfachplan sollen unter anderem die Struktur des Südtiroler Handwerks analysiert und die derzeit angewandten Förderkriterien genauestens unter die Lupe genommen werden. Auch die Zuweisung der Gewerbeflächen durch die öffentliche Hand wird Gegenstand der Studie sein. Ein erster Entwurf des Fachplanes liegt voraussichtlich im Herbst dieses Jahres vor. Nach der offiziellen Vorstellung des Fachplanes können von den Gemeinden Änderungsvorschläge eingebracht werden. „Es soll eine Diskussion auf breiter Basis werden, denn“, so Landesrat Frick, „das Handwerk ist eine tragende Säule der Südtiroler Wirtschaft und betrifft somit alle.“

Informationen:

Amt für Handwerkförderung

Raiffeisenstraße 5 - Landhaus V - II. Stock
39100 Bozen - Tel.:0471 - 99 36 51