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Förderung | ![]() |
Das Jahr 1996 war für die Handwerksförderung ein besonderes Jahr. Noch nie gab es so viel Geld
und so viele Förderungswerber.
"Die Arbeiten laufen auf Hochtouren" Um den Rückstand in der Vergabe von Beiträgen wieder wettzumachen, liefen die Arbeiten in unseren mtern
auf Hochtouren, die Mitarbeiter haben Hervorragendes geleistet, stellt Dieter Steger, Leiter der Abteilung
Handwerk, rückblickend fest. Erledigt wurde schließlich das, was viele nicht für möglich hielten: Insgesamt 4400
Gesuche gingen durch die Hände des für das Beitragswesen zuständigen Landespersonals; alle für 1995 und
1996 verfügbaren Geldmittel wurden vollständig ausgeschöpft. Mittel vollständig ausgeschöpft Für den Ankauf von Maschinen, Geräten, technischen Anlagen, Einrichtungen, Transportmitteln,
Betriebsgebäuden und -räumen sowie für Bau- und Umbauarbeiten wurden Kapitalbeiträge von 92,1 Milliarden
Lire für eine zugelassene Investitionssumme von 519,2 Milliarden Lire gewährt. Zusätzliche 24,8 Milliarden Lire
kamen aus dem Rotationsfonds. Für den Ankauf und die Erschließung von Gewerbebauland gewährte die
Landesregierung 27,5 Milliarden Lire für eine zugelassene Kostensumme von 67,8 Milliarden Lire. 5,4
Milliarden Lire an Beiträgen wurden über das Landesgesetz Nr. 79/73 zweckgebunden, und zwar für Werbung,
Betriebsberatung, Weiterbildung, Zertifizierung, Führungskosten, Messen und Ausstellungen, Forschung und
Entwicklung, für das Leader-Projekt im Vinschgau und am Deutschnonsberg sowie für Studienstipendien. Wirtschaftsförderung neu geregelt Wird die Vergabe von Beiträgen derzeit noch durch unterschiedliche Gesetze geregelt, so kommt in Zukunft
eine alle Wirtschaftszweige umfassende Rechtsnorm zur Anwendung. Die Rede ist vom neuen
Wirtschaftsförderungsgesetz, welches Anfang Jänner vom Landtag verabschiedet wurde und derzeit in Brüssel
auf seine EU-Konformität hin überprüft wird. Mit dem neuen Wirtschaftsförderungsgesetz zeichnet sich für viele
Handwerksbetriebe in Südtirol schon jetzt ein wesentlicher Vorteil ab. Kleinstbetriebe mit weniger als 9
Beschäftigten sollen nämlich bei der Beitragsvergabe von den strengen EU-Richtlinien ausgenommen werden.
Dies gilt aber nur dann, wenn ihre Tätigkeit nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führt. Ausnahmeregelung für Kleinstbetriebe Die Ausnahmeregelung kommt dem Handwerk besonders zugute, zumal dieser Wirtschaftszweig in Südtirol
von einer kleinstbetrieblichen Struktur geprägt ist, erklärt Wirtschaftslandesrat Werner Frick. Die
durchschnittliche Betriebsgröße liegt im Handwerk bei 2,9 Beschäftigten. Fast die Hälfte (48 %) der insgesamt
12.600 Handwerksbetriebe in Südtirol sind Einmannunternehmen. Mit dem neuen Wirtschaftsförderungsgesetz
will das Land in Zukunft vermehrt Umweltinvestitionen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung fördern. Welche
Veränderungen auf das Handwerk zukommen, steht im Detail noch nicht fest. Die genauen Kriterien der
Wirtschaftsförderung werden erst nach der Genehmigung des entsprechenden Gesetzestextes durch die
EU-Behörde in eigenen Durchführungsbestimmungen geregelt. Ein Fachplan für das Handwerk In Richtung gezielte und effiziente Förderung soll auch der Fachplan für das Handwerk weisen, der zur Zeit im
Auftrag des Landesamtes für Handwerk vom Institut für Unternehmungsführung der Universität Innsbruck
ausgearbeitet wird. Es gilt zukunftsträchtige, jedoch sowohl politisch wie auch organisatorisch und finanziell
umsetzbare pragmatische Vorschläge zu einer Förderung zu entwickeln, heißt es in der Beschreibung des
Projektes. Primäres Ziel ist die Erarbeitung von konkreten Handlungsanleitungen für die wirtschaftspolitisch für
das Südtiroler Handwerk wichtigen Bereiche, damit dieser so bedeutende Wirtschaftszweig mit seinen
tausenden Familienbetrieben gedeihen und sich in optimaler Weise weiterentwickeln kann, erläutert Steger die
Zielsetzung des Projekts. Im Handwerksfachplan sollen unter anderem die Struktur des Südtiroler Handwerks
analysiert und die derzeit angewandten Förderkriterien genauestens unter die Lupe genommen werden. Auch
die Zuweisung der Gewerbeflächen durch die öffentliche Hand wird Gegenstand der Studie sein. Ein erster
Entwurf des Fachplanes liegt voraussichtlich im Herbst dieses Jahres vor. Nach der offiziellen Vorstellung des
Fachplanes können von den Gemeinden Änderungsvorschläge eingebracht werden. Es soll eine Diskussion auf
breiter Basis werden, denn, so Landesrat Frick, das Handwerk ist eine tragende Säule der Südtiroler
Wirtschaft und betrifft somit alle. |
Informationen: Amt für Handwerkförderung Raiffeisenstraße 5 - Landhaus V - II. Stock |
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